Information zum Persönliches Budget (ENTWURF)

Gehörlose Personen haben ein Recht auf barrierefreie Kommunikation. Somit haben sie auch das Recht, SQAT als Dienstleistung für barrierefreie Kommunikation zu nutzen Zum Beispiel um dein Gebärdensprachvideo von uns in Schriftdeutsch übersetzen zu lassen. Du kannst also SQAT als Teilhabeleistung im Rahmen deines Persönlichen Budgets beantragen, um so finanzielle Unterstützung zu bekommen.

Gehörlose Personen haben einen rechtlichen Anspruch auf Assistenzleistungen für den alltäglichen Bereich. Diese sollen eine selbstbestimmte und eigenständige Bewältigung des Alltags ermöglichen (vgl. SGB IX §78). Und genau zu diesen Assistenzleistungen gehört auch unsere Übersetzungsdienstleistung namens SQAT.

Wer hilft Dir beim Beantragen?

Für die Beantragung Deines persönlichen Budgets empfehlen wir Dir, eine Beratungsstelle für Gehörlose in Deiner Nähe zu besuchen. Oder Du wendest dich an die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB). Die EUTB hat in ganz Deutschland Beratungsstellen. Über folgenden Link kannst du die Beratungsstelle in deiner Nähe finden: https://www.teilhabeberatung.de/beratung/beratungsangebote-der-eutb.
Die Beratungen bei den hier aufgeführten Beratungsstellen sind kostenfrei.

Hier ist unsere Leistungsbeschreibung zum Herunterladen als PDF, die Du an deinen Antrag für dein persönliches Budget anhängen kannst.

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