Gehörlose Personen haben ein Recht auf barrierefreie Kommunikation. Somit haben sie auch das Recht, SQAT als Dienstleistung für barrierefreie Kommunikation zu nutzen Zum Beispiel um dein Gebärdensprachvideo von uns in Schriftdeutsch übersetzen zu lassen. Du kannst also SQAT als Teilhabeleistung im Rahmen deines Persönlichen Budgets beantragen, um so finanzielle Unterstützung zu bekommen.
Gehörlose Personen haben einen rechtlichen Anspruch auf Assistenzleistungen für den alltäglichen Bereich. Diese sollen eine selbstbestimmte und eigenständige Bewältigung des Alltags ermöglichen (vgl. SGB IX §78). Und genau zu diesen Assistenzleistungen gehört auch unsere Übersetzungsdienstleistung namens SQAT.