Hinweise zur Videoaufnahme

Bitte beachte: Eine Aufnahme kann maximal 2 Minuten lang sein. Du hast nicht alles in den 2 Minuten berichten können? Dann nimmst Du danach einfach ein zweites Video auf. Es genügt ein kurzer Hinweis am Anfang, dass es sich nun um Teil 2 der Anfrage handelt.

Das hochgeladene Video darf nicht länger als 2 Minuten sein. Wenn es länger ist, dann erhältst Du eine Benachrichtigung, dass wir das Video nicht übersetzen werden.

Das Häckchen zur Datenschutzerklärung musst Du setzen, um das Video abschicken zu können.

Nach dem Abschicken des Videos erhältst Du eine Bestätigungsmail von der SQAT-Servicestelle. Falls Du diese Bestätigungsmail nicht in Deinem E-Mail-Posteingang findest, überprüfe bitte Deinen Spam-Ordner. Zudem empfehlen wir Dir, die E-Mail-Adresse als sichere E-Mail-Adresse in Deinem Adressbuch einzutragen – damit Du in Zukunft von der SQAT-Servicestelle weitere E-Mail- Benachrichtigungen ohne Probleme in Deinem Posteingang finden kannst.

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